
Ein Richter aus dem Kreis Steinfurt ist wegen zwei Fällen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. In allen weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen.
Jurist wollte Kollegin zweimal gegen ihren Willen küssen
Der Jurist hatte nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück zu zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen.
Laut dem Richter war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein "selbstbewusstes und sicheres Auftreten" Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen "sexuellen Bedürfnissen nachzugehen".
Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig.
Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt.
Richter: "Hose einfach näher als das Hirn"
Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: "Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn." Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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