
Die Verurteilung eines ehemaligen Bewohners des Wohnblocks "Lange Lene" in Leipzig wegen einer Brandserie ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes verworfen. Das Landgericht Leipzig hatte den 41-Jährigen im Sommer 2025 wegen der Brandstiftungen zu acht Jahren Haft verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieses Urteil habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgewiesen, teilte der BGH mit.
Der Ex-Mieter war einschlägig wegen Brandstiftung vorbestraft. Von November 2024 bis Januar 2025 legte er nach Überzeugung des Landgerichts mehrfach Feuer in Kellerräumen des langgezogenen Plattenbaus. Es entstand ein Schaden von knapp 900.000 Euro an dem Gebäude. Zudem erlitten Bewohner Rauchgasvergiftungen und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Bei der "Langen Lene" handelt es sich um einen 335 Meter langen Plattenbau aus dem Jahr 1968. Er gilt als einer der längsten Wohnblöcke Deutschlands. Sein Spitzname leitet sich von der Straße ab, in der das Gebäude steht: Die Lene-Voigt-Straße im Leipziger Stadtteil Probstheida.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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