
Thüringen will Berichtigungen im Grundbuch erleichtern und dafür einen vergünstigten Erbschein einführen. Eine entsprechende Initiative des Freistaats sei bei der Justizministerkonferenz beschlossen worden, teilte das Thüringer Justizministerium mit. Demnach soll ein Erbschein wieder eingeführt werden, der nur für die Vorlage beim Grundbuchamt beschränkt ist. Er soll weniger Geld kosten als ein klassischer Erbschein.
Hintergrund ist, dass nach Angaben des Ministeriums immer häufiger Grundstücke oder Grundstücksanteile im Grundbuch noch auf längst verstorbene Personen eingetragen sind oder auf Erbengemeinschaften, deren Mitglieder nicht vollständig bekannt sind. Allein in Thüringen gibt es demnach rund 40.000 Hektar Privatwald mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen.
Wenn die Erbscheinkosten das Erbe übersteigen
Den Angaben nach werde das Grundbuch oft nicht berichtigt, weil die Kosten für den klassischen Erbschein den Grundstückswert überstiegen. "Für Erben ist es dann teurer, den Erbschein zu beantragen und das Grundbuch berichtigen zu lassen, als untätig zu bleiben", hieß es in einer Mitteilung. Justizministerin Beate Meißner bezeichnete dies als einen inakzeptablen Zustand.
Verlässliche Grundbücher seien Grundlage für Rechtssicherheit, Investitionen und eine geordnete Flächenentwicklung. "Ein auf Grundbuchzwecke beschränkter und kostenbegünstigter Erbschein wäre eine pragmatische Lösung für ein akutes Problem der Rechtspraxis", sagte die CDU-Politikerin.
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