Hamburg: Gericht stützt ARD-Bericht über Eisschnelllauf-Verband
20.04.2026
Hamburg: Gericht stützt ARD-Bericht über Eisschnelllauf-Verband

Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft ist mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen eine ARD-Berichterstattung vor dem Landgericht Hamburg weitgehend gescheitert. Wesentliche Teile der "Sportschau"-Veröffentlichungen über Missstände bei der DESG sind nach einer Entscheidung des Gerichts weiter zulässig (Az. 320 O 133/26). "Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, weil er die wesentlichen Aussagen der ARD-Berichterstattung und somit die Recherchen der Autoren zu diesen Inhalten stützt", sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky laut einer Mitteilung des öffentlich-rechtlichen Senders.

Zu Beginn der Olympischen Winterspiele in Italien hatte ein "Sportschau"-Bericht über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der DESG und ein belastetes Verhältnis zwischen einigen Athleten und der Verbandsspitze für Aufsehen gesorgt. Bei einem Medientermin nach Olympia hatte die DESG-Führung um Präsident Matthias Große zwei ARD-Journalisten mit einem Hausverbot belegt und damit heftige Kritik ausgelöst.

"Zulässige Meinungsäußerungen"

Die ARD hatte sich geweigert, eine vom Verband geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das Landgericht Hamburg wies das Begehren der DESG jetzt in vier Aspekten ab, in einem Fall muss die ARD ihre Berichterstattung korrigieren. Dabei geht es um die Dauer der Auszahlung von Prämien durch die DESG an Athletinnen und Athleten.

Beim Rezipienten sei laut Gericht durch den ARD-Bericht der Eindruck entstanden, "dass in mehreren Fällen Prämien erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr ausgezahlt worden seien". Dies stimme so nicht. "Unstreitig habe es in lediglich einem Fall einen Zeitablauf von mehr als einem Jahr gegeben, bis eine Prämie ausgezahlt worden sei", stellte das Hamburger Landgericht fest.

In den anderen strittigen Aspekten bestehe hingegen kein Unterlassungsanspruch gegen die ARD. "Insoweit handele es sich um zulässige Meinungsäußerungen", entschied das Gericht.

"Nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg sind die Einlassungen des DESG-Präsidenten im Nachgang sowie die Tatsache, dass zwei ARD-Journalisten von einer Pressekonferenz des Verbandes ferngehalten wurden, erst recht kritikwürdig", sagte ARD-Sportkoordinator Balkausky. Die DESG äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++

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