
Im Prozess um eine Bedrohung von Polizisten mit einer Pistole hat das Hamburger Landgericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer habe nicht feststellen können, dass der 74-Jährige einen Beamten töten wollte, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde daher fallen gelassen. Wegen zweier Verstöße gegen das Waffengesetz und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sprach das Gericht den Angeklagten dennoch schuldig.
Der Fall hatte sich am 12. Dezember vergangenen Jahres ereignet: Das Haus des 74-jährigen Deutschen im Stadtteil Lurup sollte damals zwangsgeräumt werden. Die Gerichtsvollzieherin kam mit einem Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes und drei Polizisten, weil sie einen Konflikt befürchtete. Der Angeklagte habe erst anderthalb Stunden vor der Tat von der bevorstehenden Zwangsräumung erfahren, erklärte der Gerichtssprecher.
Der Senior richtete dann eine Waffe auf die Beamten. Laut Anklage versagte die mit vier Patronen geladene Pistole, weil sie im Inneren verrostet war. Die Polizisten schossen jedoch ihrerseits und verletzten den 74-Jährigen an Armen, Bauch und Schulter. Das Gericht habe keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Angeklagte die Polizisten töten wollte.
Ehefrau öffnete Briefe mit Rechnungen nicht
Zum Hintergrund der Zwangsräumung erklärte der Gerichtssprecher, dass der Hausbesitzer die Buchführung immer seiner Ehefrau überlassen habe. Doch diese habe die Post mit den Rechnungen für Strom und Müll sowie die Briefe vom Finanzamt nie geöffnet. Auf diese Weise summierten sich die eigentlich bezahlbaren Rechnungen zu einem Schuldenberg.
Erst im September vergangenen Jahres beichtete die Frau ihrem Mann ihre Schuld. Die Ehelaute wandten sich an einen Rechtsanwalt, der aber nichts mehr ausrichten konnte. Das Haus sei bereits rechtswirksam versteigert worden, sagte der Sprecher.
Als die Gerichtsvollzieherin und die Polizei eintrafen, sei der 74-Jährige sehr erregt gewesen und habe sich in einem Ausnahmezustand befunden. "Die Kammer geht davon aus, dass er entweder sich selbst töten oder die Polizisten provozieren wollte, ihn zu erschießen", hieß es. Das Gericht sprach von einer "tragischen Verkettung von Umständen".
Kein Reichsbürger, sondern Anhänger nordischer Mythologie
Anders als die Anklage nahelegte, gehörte der 74-Jährige nicht zur sogenannten Reichsbürgerszene. Er habe zwar an seinem Computer intensiv verschiedene Verschwörungstheorien recherchiert. Es gebe aber keinen Hinweis darauf, dass der nicht vorbestrafte Mann Kontakt zu der Szene gehabt oder sich mit Reichsbürgern ausgetauscht habe. Der Angeklagte sei Anhänger einer nordischen Mythologie, in der der Gott Odin verehrt werde, hieß es.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht sowohl der Forderung der Staatsanwaltschaft als auch dem Plädoyer der Verteidigung. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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