
Wegen Schüssen auf den Vermieter einer Halle und dessen Mitarbeiter hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 46-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig.
Der Angeklagte hatte in Hamburg-Wandsbek eine Autolackiererei betrieben. Doch immer wieder habe er die Miete für die Halle nicht bezahlt, sagte die Vorsitzende Richterin Nora Karsten. Zunächst habe ein Förderer die Mietschulden von mehreren Zehntausend Euro übernommen. "Er sah in Ihnen ein Beispiel für eine gelungene Integration", sagte die Richterin. Der Gönner habe insgesamt 150.000 Euro für die geschäftlichen Aktivitäten des Nordmazedoniers gezahlt.
Eskalation bei Gespräch mit Vermieter
Doch Anfang 2025 sei es erneut zu Mietrückständen gekommen. Die GmbH des Vermieters beendete das Mietverhältnis und reichte im Sommer Räumungsklage ein. Kurz vor der Zwangsräumung wollte der Angeklagte mit dem Vermieter sprechen – und nahm zu dem Treffen am frühen Abend eine geladene Pistole mit. Der Geschäftsführer der GmbH erklärte ihm jedoch, es sei bereits alles verkauft, weil die Banken Druck machten.
Der Angeklagte sei frustriert und wütend gewesen, auch weil er sehr viel Geld und Mühe in die Einrichtung der Halle gesteckt hatte. Er zog die Pistole und richtete sie nach Angaben der Richterin auf die Brust des Vermieters. Dieser versuchte zwischen zwei Fahrzeuge zu flüchten, hinter ihm der Mitarbeiter. Der Angeklagte habe geschossen und den linken Oberschenkel des Mitarbeiters getroffen. Die beiden Männer versuchten den Schützen zu überwältigen. Bei dem Gerangel schoss der Angeklagte erneut und traf den Vermieter am Unterschenkel. Zwei Videokameras hielten das Geschehen auf dem Gewerbehof aus unterschiedlichen Perspektiven fest.
Der Angeklagte flüchtete zunächst mit einem Auto, stellte sich aber wenig später bei der Polizei. Die verletzten Männer – nach Angaben der Polizei damals 42 und 52 Jahre alt – mussten sich zweimal im Krankenhaus behandeln lassen. Die Wunden sind bis heute nicht richtig verheilt, wie die Richterin sagte.
Angeklagter lernte Umgang mit Waffen im Krieg
Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag. Doch einen Tötungsvorsatz sah das Gericht nicht. Der Angeklagte habe die Pistole vor dem ersten Schuss abgesenkt. "Man kann sagen: Sie wollten ihm einfach mal einen mitgeben", sagte Karsten über das Motiv für den Angriff auf den Vermieter.
Die Kammer glaubte dem Angeklagten nicht, dass der erste Schuss nur ein Warnschuss sein sollte und der zweite sich versehentlich gelöst habe. Der 46-Jährige sei im Umgang mit Waffen erfahren, habe in seiner Heimat an einem Krieg teilgenommen. Er habe auch keine Angst haben müssen, dass auf ihn geschossen werde. "Wir sind nicht im Krieg und auch nicht in einem kriminellen Milieu", sagte Karsten über den Konflikt mit dem Vermieter. Der Angeklagte habe es versäumt, sich Hilfe zu holen und rechtlich gegen die Räumungsklage vorzugehen.
Strafmildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis des nicht vorbestraften 46-Jährigen und seine – wenn auch späte – Entschuldigung bei den Opfern sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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