
Weil er ein Mädchen auf den Philippinen via Internet über Jahre schwer missbraucht hatte, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte die Taten bereits zu Prozessbeginn weitestgehend eingeräumt. "Die Anklage ist im wesentlichen richtig", ließ er im Verhandlungssaal über seinen Verteidiger verlauten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Zentralstelle zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte elf Jahre Haft für den Mann gefordert, die Verteidigung nicht mehr als sechs Jahre.
Anweisungen per WhatsApp
Der heute 54 Jahre alte Mann hatte über WhatsApp konkrete Anweisungen an das Mädchen und dessen Mutter gegeben. Sie sollten sexuelle Handlungen an sich selbst, an anderen Kindern und Erwachsenen vornehmen und dies per Video und Fotos aufnehmen. Der Mann soll dafür Beträge zwischen zehn und 70 Euro bezahlt haben. Das Gericht sah rund 80 Fälle als erwiesen an. In zwei Fällen wurde der Missbrauch der Anklage zufolge live gestreamt.
Die Ermittlungen hatte eine Hilfsorganisation auf den Philippinen ins Rollen gebracht, die australische Sicherheitsbehörden über den Fall informierte. Im Mai 2025 nahmen deutsche Ermittler den Mann fest und durchsuchten dessen Wohnung. Dort fanden diese laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 11.000 Bilder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und mindestens 87 Videos.
Das Gericht wertete neben dem Geständnis auch die Tatsache strafmildernd, dass der Mann 35.000 Euro an das Mädchen gezahlt habe. Es könne inzwischen in besseren Verhältnissen leben und habe eine Entschuldigung angenommen.
Täter steuern Missbrauch aktiv
Die Missbrauchsvariante des "Livestreamings" ist ein häufig begangenes Delikt in Zusammenhang mit Missbrauch von Kindern aus weniger entwickelten Ländern. Dabei schauen die Täter nicht nur live übers Internet dabei zu, wie Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst, anderen Kindern oder Erwachsenen vornehmen. Die Täter steuern die Taten auch aktiv über eigene Anweisungen.
In dem Nürnberger Fall konnten die Ermittler nur bei zwei Taten echtes "Livestreaming" feststellen. Beim überwiegenden Teil der angeklagten Taten habe der Verdächtige das Mädchen per Chat zu sexuellen Handlungen aufgefordert und anschließend davon Fotos oder Videos geschickt bekommen, sagte ein Ermittler vor Gericht. Allerdings habe es etwa 40 Videoanrufe zwischen dem Mann und dem Mädchen in der Zeit gegeben. Deren Inhalt sei aber unbekannt.
Kennengelernt habe der Mann die Frau und ihre Tochter während eines Sexurlaubs auf den Philippinen, sagte dessen Verteidiger Löwe. Sein Mandant habe sich eingeredet, das Mädchen sei mit allem einverstanden gewesen. Der Missbrauch habe geendet, als das Mädchen im Mai 2022 in Streit mit ihrer Mutter geraten und in ein Jugendheim gezogen sei.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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