
Zwei Viertklässler schicken sich gegenseitig Nacktbilder - einer leitet die Aufnahmen in den Klassenchat auf WhatsApp weiter. Im Chat einer anderen Klasse schürt eine Gruppe Hass gegen einen Mitschüler. Die Lehrerin und die Eltern bekommen davon lange nichts mit.
In Klassenchats teilen Kinder und Jugendliche oft Videos, fragen nach Hausaufgaben und diskutieren Schulthemen. Es kommt auch vor, dass dort Inhalte landen, die für die Augen Minderjähriger nicht geeignet sind. Oft sind sie sogar strafbar. Dann werden sie zu einem Fall für die Polizei, wie die beiden oben genannten Beispiele.
"Uns ist die Problematik mit den Klassenchats bewusst", sagt Johannes Mayr. Er ist Präventionsexperte beim Polizeipräsidium Mittelfranken. Sein Job ist es, Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte über Straftaten und problematische Inhalte im Internet und den sozialen Netzwerken aufzuklären. Dafür steht er im Austausch mit Ermittlern, kennt also viele Fälle aus der Praxis.
Welche Probleme es mit dem Klassenchat gibt
"Die Fälle gehen wirklich querbeet durch alle möglichen Paragrafen", sagt er. Am häufigsten komme Streit und Mobbing vor mit Straftaten wie Beleidigungen, Drohungen und Verletzung von Bildrechten, wenn etwa Fotos der Opfer geteilt würden.
In Chats auf Kinderhandys finde man zum Teil auch pornografische Darstellungen - oder kinderpornografische bei Nacktbildern von minderjährigen Mitschülern und Freunden; Gewaltvideos von Hinrichtungen oder Attentaten und verfassungsfeindliche Zeichen wie Hakenkreuze.
Wie groß das Problem bundesweit ist, lässt sich nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes nicht beziffern, da Straftaten in Zusammenhang mit Klassenchats in der Kriminalitätsstatistik nicht eigens erfasst werden. Das bayerische Landeskriminalamt spricht zudem von einer hohen Dunkelziffer von Straftaten, welche nicht zur Anzeige gebracht werden.
Eine Aussage könne man zum Alter der Verdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über Chats, soziale Netzwerke oder Messenger treffen, sagt Sprecherin Martina Plackmann von der polizeilichen Kriminalprävention. Demnach war im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Verdächtigen unter 18 Jahren. "Aktuell zeigt sich, dass auch besonders auf Messenger-Kanäle geachtet werden muss, da diese im Gegensatz zu Social-Media-Plattformen oft von Eltern erlaubt werden, dort inzwischen aber auch solche Inhalte kursieren", erläutert sie.
Viele Kinder bekommen in der 4. oder 5. Klasse ihr erstes Smartphone und dürfen meist Messenger wie WhatsApp nutzen, auch wenn das offizielle Mindestalter bei 13 Jahren liegt. "Fakt ist, dass Kinder heute viel jünger sind, wenn sie das erste Handy bekommen", stellt Stefanie Rack von der EU-Initiative Klicksafe fest.
Dass zunehmend schon Grundschulkinder ein Smartphone in der Hand und manche unkontrollierten Zugang zum Internet haben, bekommt auch der Nürnberger Polizeiexperte Mayr in seinem Berufsalltag zu spüren. Die Anfragen von Grundschulen wegen Vorfällen im digitalen Raum hätten zugenommen, sagt er.
Generell seien die Anfragen von Eltern und Lehrkräften wegen einer Beratung in den vergangenen Jahren gestiegen. "Ob es ein zunehmender Bedarf ist, weil es mehr Probleme gibt, oder ob Schulen und Eltern einfach sensibler geworden sind, das kann ich nicht sagen."
Was hinter den Posts steckt
Doch wieso beschimpfen sich schon Kinder teilweise so heftig im Chat? Wieso teilen manche von ihnen abstoßende und verstörende Videos? "Es findet eine Art Normverschiebung statt", sagt Rack. Generell sei der Umgangston im Internet rauer, das sei auch bei Erwachsenen so. Die Kinder wachsen damit auf, dadurch komme es zu einer Abstumpfung und Normalisierung. "Das Problem bei Heranwachsenden ist, dass sie keine oder weniger Folgenabschätzung kennen - also, wenn ich dieses oder jenes tue, was bewirkt das im anderen?".
Zum Teil teilten Kinder und Jugendliche munter Videos, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob andere die Nachrichtenflut überfordern könne oder ob der Inhalt angemessen sei, hat Mayr festgestellt. So landeten mitunter aus jugendlichem Leichtsinn, Sensationslust oder wegen einer Mutprobe pornografische Darstellungen im Chat unter Minderjährigen wie Memes mit Riesenpenissen oder Sexpraktiken mit Tieren. "Die Kinder sehen das teilweise als Spaß, bei dem sie sich dann aber sowohl wissentlich als auch unwissentlich strafbar machen", sagt der Experte.
"Letzten Endes geht es immer um Aufmerksamkeit", sagt Rack. "Jugendliche finden es zum Teil witzig, rassistischen und rechtsextremen Content zu posten - oder auch mal, um ein Mädchen zu schockieren, ein Penisbild." Während Jugendliche früher anderen mit ihrem Moped oder der coolen Lederjacke imponieren wollten, nutzten sie heute dafür digitale Inhalte, die aufregten oder erregten. "Dabei ist aber oft die Unkenntnis groß, was strafbar ist", sagt sie.
Was man tun kann
Da setzen Mayr und Rack bei ihrer Arbeit an. Beide sehen Schulen und Eltern in der Pflicht, die Kinder besser beim Umgang mit digitalen Inhalten zu begleiten. "Es ist enorm wichtig, dass Schüler, die einen Klassenchat eröffnen, die Regeln dafür vorher festlegen", sagt Rack. Dazu gehöre etwa, dass diese vereinbarten, bis zu welcher Uhrzeit Nachrichten geschickt und welche Inhalte geteilt werden dürften sowie welche Sanktionen es bei Verstößen gebe.
Aus Sicht von Mayr kommt es gar nicht so sehr auf das Alter der Kinder an, wann diese ihr erstes Smartphone bekommen, sondern darauf, dass die Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen. "Es wäre der falsche Ansatz, wenn das Kind das Handy bekommt, um irgendwie darauf zu zocken", sagt er. "Aber wenn man das Kind langsam an die digitale Welt heranführt, dann ist das eine gesunde Sache."
Eltern sollten nicht nur das Gerät des Kindes mit einer App verwalten und so die Bildschirmzeit begrenzen, sagt er. "Mein Tipp an die Eltern ist immer, sich gemeinsam die Handyinhalte anzuschauen, also auch den Klassenchat und darüber zu sprechen."
An einer kritischen Überprüfung sollte den Eltern auch aus einem anderen Grund gelegen sein: Sollten sie von kinderpornografischen Bildern in einem Klassenchat erfahren, müssten sie einschreiten. Andernfalls machten sie sich strafbar.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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