
Der wegen Mordes in 15 Fällen angeklagte Palliativarzt ist voll schuldfähig. Eine psychiatrische Sachverständige sagte vor dem Berliner Landgericht, es lasse sich keine relevante Erkrankung feststellen, die Schuldfähigkeit des 41-Jährigen sei nicht eingeschränkt. Festzustellen sei eine Selbstunsicherheit, die bereits in der Kindheit begonnen habe.
Der Deutsche hatte in der vorigen Woche am 54. Prozesstag überraschend die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten gestanden. "Ich bin erst jetzt in der Lage, mein Handeln zu erklären und übernehme die Verantwortung für meine Taten", erklärt der Angeklagte. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten "Leid und Siechtum" zu ersparen. "Nach jeder Tötung dachte ich: Das muss aufhören", so der Angeklagte.
Tötungen für ein Machtgefühl?
Die Gutachterin äußerte sich nun zum Lebensweg des Angeklagten, zu seiner Schuldfähigkeit sowie zu einer Gefährlichkeitsprognose. Der 41-Jährige habe sich von ihr nicht begutachten lassen, so die Expertin, die den gesamten Prozess verfolgt hat. Nur in zwei Momenten habe der Angeklagte im Saal emotionale Betroffenheit erkennen lassen. Die Frage des Motivs sei in seiner Erklärung offengeblieben.
Sie habe Konflikte festgestellt, "die nicht in Paragrafen der Schuldunfähigkeit zu verorten sind", so die Gutachterin. Dabei sei Selbstunsicherheit sein "Leitthema". Der promovierte Mediziner habe sich über die Arbeit definiert, sei von Zeugen als "der Nette, Liebe, Hilfsbereite" beschrieben worden. Möglicherweise sei es bei den Taten um ein "Machtgefühl" gegangen – "ein ängstlicher Mensch, der Machterfahrung haben will".
Gutachterin: "Gefahr noch nicht gebannt"
Der Palliativarzt steht seit Juli 2025 vor dem Landgericht Berlin. Er war Anfang August 2024 verhaftet worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst 15 Fälle im Zeitraum von September 2021 bis Juli 2024 in Berlin angeklagt – der Palliativarzt habe sich als "Herr über Leben und Tod" geriert, hieß es. In einigen Fällen soll der Arzt Brände gelegt haben, um die Taten zu vertuschen. Parallel zum Prozess laufen laut Behörde die Ermittlungen zu derzeit 76 Fällen weiter.
Die Staatsanwaltschaft strebt nicht nur eine Verurteilung nebst Feststellung der besonderen Schwere der Schuld an, sondern auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe. Die Gutachterin erklärte, es sei schwierig zu sagen, wie sich die Gefährlichkeit in vielleicht 15 Jahren gestalte. Seine Aussage sei ein erster Schritt des Angeklagten. Dennoch schätze sie ein: "Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Gefahr noch nicht gebannt. Es ist ein weiter Weg."
Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers erwartet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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