
Nach dem polizeilichen Schuss auf einen 14-Jährigen im Münchner Stadtteil Schwabing ist eine der Polizeidarstellung diametral entgegenstehende Beschreibung des Vorfalls aufgetaucht. Die Linke München und das Kurdische Zentrum erheben unter Berufung auf die Eltern und den Jugendlichen schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Der Jugendliche war nach Darstellung der Polizei mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe unterwegs gewesen.
Waffe niedergelegt?
Der Jugendliche, den Linke und Zentrum als Kurden bezeichnen, habe demnach die Waffe bereits niedergelegt und gesagt, es handle sich um eine Spielzeugwaffe. Dennoch habe ein Beamter auf ihn geschossen und ihn schwer verletzt.
Die Polizei hatte berichtet, der Schüler aus dem Landkreis Miesbach, der in Begleitung eines etwa gleichaltrigen Mädchens unterwegs war, habe auf offener Straße mit der Pistole hantiert. Als Zivilbeamte ihn aufforderten, die Waffe fallen zu lassen, habe er sich mit der mutmaßlichen Waffe in der Hand zu den Polizisten umgedreht.
Daraufhin habe ein Beamter geschossen und den Jugendlichen in den Oberkörper getroffen. Dem sei nichts hinzuzufügen, sagte Polizeisprecher Thomas Schelshorn zu den neuen Vorwürfen.
Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem Gegenstand um eine Softair-Waffe, die einer echten Beretta Pistole 92, Kaliber neun Millimeter, täuschend ähnlich sah.
Die Staatsanwaltschaft München prüft zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, wie in solchen Fällen üblich, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Schussabgabe. Es werde aber nicht gegen den Beamten ermittelt, der geschossen hatte - er sei weiter Zeuge. Die Linke München hatte Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung im Amt verlangt.
Erste Hilfe oder Handschellen?
Während die Polizei mitteilte, die Beamten hätten nach dem Schuss sofort Erste Hilfe geleistet und den Rettungsdienst angefordert, heißt es nun seitens der Linken und des Kurdischen Zentrums, der Jugendliche sei zu Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt worden. Das Kurdische Zentrum ist im Bayerischen Verfassungsschutzbericht von 2025 erwähnt.
Der Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit war laut Polizei mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei aber abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden. Er war bereits bei der Polizei bekannt.
Der Jugendliche war auf offener Straße mit der Waffe gesehen worden, Passanten wählten den Notruf, die Polizei rückte an. Nach dem Schuss war der 14-Jährige ins Krankenhaus gebracht und operiert worden, sein Zustand ist stabil.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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