
- Melanie Müller erneut wegen Hitler-Skandal vor Gericht
- Urteil gefallen: Geldtrafe
- Musiker wollte Ballermann-Sängerin entlasten
- Vom Amtsgericht wegen Drogenbesitzes bereits verurteilt
Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat die Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin am 12. Januar 2026 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Das Gericht verurteilte die Sängerin auch wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3.500 Euro und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Melanie Müller vor Gericht: Wie lauten die Vorwürfe?
Es geht um ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen, und weitere Anwesende ihr mit "Heil-Rufen" zu antworten. Melanie Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei "bestürzt und empört". "Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste." Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun. Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Rechtfertigung von Melanie Müller: Drogen waren nicht ihre
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.
Verteidigung: Geste war kein Hitlergruß, sondern Anfeuerung
Die Verteidigung plädierte dagegen für einen Freispruch. Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen habe.
Ehemalige Dschungelkönigin vom Amtsgericht wegen Drogenbesitzes bereits verurteilt
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte Müller Berufung eingelegt.
Musiker will Müller entlasten: Konnte sie das Publikum gar nicht hören?
Während der Prozess weiterlief, äußerte sich ein Musiker, der bereits mit Melanie Müller zusammenarbeitete, gegenüber der "Bild". Musikproduzent Ronny Jentzsch sollte laut Informationen des Boulevard-Blatts ein entscheidendes Argument vorbringen, welches die ehemalige Dschungelkönigin entlasten sollte. Demnach bekräftigte der Anwalt der Sängerin gegenüber dem Blatt: "Er (Ronny Jentzsch) kann darlegen, dass bei Halbplayback und Noise-Cancelling die Außengeräusche nicht wahrnehmbar sind." Konnte Melanie Müller demnach gar nicht bemerkt haben, dass das Publikum rechtsradikale Parolen rief?
Richter hatte Einkommen geschätzt: "Auffällig luxuriöser Lebensstil"
Müller hatte in dem Verfahren vor dem Amtsgericht gesagt, dass sie bis zu dem Vorfall zahlreiche Auftritte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auf Mallorca gehabt hatte. "Jetzt habe ich nur noch auf Mallorca Auftritte. Alles andere ist weg", hatte sie erklärt.
Da sie keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen machte, habe dies geschätzt werden müssen, erläuterte der Richter. Die Angeklagte habe noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel, betonte der Richter. "Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil", sagte er. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.
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