
"Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen!" - Die alte Kinderweisheit ist in Nürnberg auch richterlich bestätigt worden: Ein Mann muss seiner Ex-Ehefrau das Cabriolet herausgeben, das er ihr einst bei der Trauung auf einer Tropeninsel geschenkt hatte. Die Frau sei die Eigentümerin des Autos, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 11 UF 940/25). Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hatte die Frau auf der Tropeninsel geheiratet und ihr anlässlich der Hochzeit die Kennzeichen für das Auto in Geschenkpapier eingewickelt überreicht. Der Name der Frau war auch im Fahrzeugbrief eingetragen. Das Auto war allerdings auf den Namen seiner Firma gekauft worden, die häufig auch Kosten für Steuer und Benzin trug. Nach der Trennung des Paares und einer Reparatur des Autos in der Werkstatt holte der Mann das Fahrzeug mit seinem Zweitschlüssel ab und wollte es nicht mehr herausrücken.
Er argumentierte in dem Gerichtsstreit, er habe seiner Frau lediglich die Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht, nicht aber das Eigentum übertragen. Das Gericht sah das anders: Das Auto sei - das hätten auch Zeugenaussagen ergeben - eindeutig ein Hochzeitsgeschenk gewesen. Schon kurz danach sei der Name der Frau in den Fahrzeugbrief eingetragen worden. Es habe eine stillschweigende Übertragung des Eigentumsrechtes stattgefunden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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