Rapper Capital Bra hat sich im Streit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zunächst erfolglos gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vollstreckung der Zahlung auszusetzen, wie eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.
Die Glücksspielbehörde hatte im April öffentlich gemacht, dass sie wegen Werbung für illegales Glücksspiel gegen den Capital Bra, bürgerlich Vladyslav Balovatsky, ermittelt und ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt hat. Ein entsprechender Bescheid wurde dem Rapper nach Angaben der Behörde im April in Wiesbaden bei einem Club-Konzert durch die Polizei zugestellt.
Musiker wehrte sich vor Gericht gegen Zwangsgeld
Zuvor hatte die GGL nach eigenen Angaben bereits im Oktober 2025 ein Verfahren gegen den Musiker eingeleitet. Nachdem er weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert habe, sei das Zwangsgeld festgesetzt worden.
Dagegen zog der Musiker vor Gericht. Mit dem Eilverfahren wollte er eine sofortige Zahlung verhindern, bis der Fall im Hauptsacheverfahren grundsätzlich geklärt ist. Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung sind jedoch Fristen verstrichen, so dass die Zahlung fällig ist. Capital Bra könnte dagegen noch Beschwerde in der nächsthöheren Instanz einlegen. Wann über die Klage selbst entschieden wird, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch offen.
Anwalt weist Vorwurf der Glücksspielwerbung zurück
Die Glücksspielbehörde wirft Capital Bra vor, auf seinen Social-Media-Kanälen wiederholt Inhalte veröffentlicht zu haben, in denen er illegales Online-Glücksspiel spielt und bewirbt. "Nach Erkenntnissen der GGL filmte sich der Rapper dabei, wie er an unerlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnimmt, und verbreitete diese Aufnahmen in Livestreams und stellte sie auf seinen Kanälen auch als Videos zur Verfügung", so die Behörde.
Der Anwalt von Capital Bra, Nik Sarafi, hält die Bescheide der Glücksspielbehörde für rechtswidrig und verweist auf EU-Recht, wie die "Bild"-Zeitung schreibt. "Unser Mandant betreibt gegenwärtig keine Glücksspielwerbung und plant auch keine entsprechenden Werbepartnerschaften", zitiert die Zeitung den Juristen weiter.
Die Klage gegen die GGL landete zunächst beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), wo die Glücksspielbehörde ihren Sitz hat. Das Gericht erklärte sich jedoch nicht für zuständig und leitete das Verfahren an die Kollegen in der Hauptstadt weiter, wo der Rapper gemeldet ist. Das Verwaltungsgericht in Berlin muss in so einem Fall dann übernehmen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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