
Er drang nachts in die Wohnung seiner Nachbarin ein und versuchte, die junge Frau zu ersticken. Kurz darauf startet er laut Landgericht Tübingen einen zweiten Mordversuch gegen sie – für die beiden Taten schickte das Gericht den 20-Jährigen nun für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Dabei habe er beim ersten Mordversuch heimtückisch und bei der zweiten Tat mit einer Verdeckungsabsicht gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Hornikel in seiner Urteilsbegründung. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht die Reue und das Bemühen des Angeklagten, sich – trotz erheblichen Medikamenteneinflusses – an die Tatnacht zu erinnern.
Was, warum, wie?
Der Vorsitzende Richter betonte jedoch: "Wir konnten nicht alle Fragen beantworten." So konnte während der Verhandlung nicht geklärt werden, wie der Angeklagte in die Wohnung kam und warum er seine Nachbarin, die als Mieterin im elterlichen Haus des 20-Jährigen wohnte, angriff.
Der Vorsitzende Richter bescheinigte dem Angeklagten erhebliche Persönlichkeitsmängel. Das Urteil erging nach Jugendstrafrecht. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für den Mann gefordert. Die Anklage plädierte auf vier Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.
Was sich in der Nacht zugetragen haben soll
Das Gericht stellte fest, dass der 20-Jährige im vergangenen Oktober mitten in der Nacht "völlig aus dem Nichts heraus" in die Wohnung seiner damals 24-jährigen Nachbarin in Tübingen eindrang. Als sie aufwachte, soll er über ihr gekniet haben. Dann hielt er ihr laut Gericht Mund und Nase zu.
Infolge des massiven Angriffs erlitt die Frau unter anderem Einblutungen im Bereich der Augen. Dennoch wehrte sie sich so sehr, dass sie ihm eine Zahnprothese ausschlug. Sie habe sich laut Gericht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt. Sie habe ihn geschlagen, gebissen und gekratzt. Schließlich flüchtete der Angeklagte aus der Wohnung.
Die Frau folgte ihm ins Treppenhaus und erkannte ihn dort laut Schilderung des Gerichts als ihren Nachbarn. "Um sie zum Schweigen zu bringen" habe der Angeklagte dann versucht, sie über das Treppengeländer zu stoßen und zu töten. Die Frau habe sich im Treppenhaus von ihrem Angreifer losreißen und in ihre Wohnung flüchten können. Dort habe sie den Notruf gewählt. Bei dem Angriff sei sie leicht verletzt worden.
Richter: "Ernsthafte psychische Probleme"
Dem Angriff auf die Frau vorangegangen war ein stundenlanger Streit mit der damaligen Freundin des Angeklagten am Telefon. Außerdem habe er unter dem Einfluss eines Antiepileptikums gestanden, erklärte Hornikel. So habe der Angeklagte seit Jahren Medikamente missbraucht und dies vor seinem Umfeld verheimlicht.
Damit hat er laut dem Gericht seine Zwangsstörungen, Zwangshandlungen und Zwangsgedanken selbst behandelt, sich aber nie professionelle Hilfe gesucht. Das Medikament, das er regelmäßig eingenommen habe, könne als Nebenwirkung aggressiv machen, sagte der Richter. "Sie haben ernsthafte psychische Probleme", sagte Hornikel zum Angeklagten und riet ihm sich therapeutisch behandeln zu lassen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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