
Der lange an der deutschen Ostseeküste festsitzende und inzwischen tot auf einer dänischen Insel liegende Buckelwal beschert der Staatsanwaltschaft Schwerin noch ein längeres Nachspiel. Dreistellig sei mittlerweile die Anzahl der Vorgänge mit Wal-Bezug, sagte Jonas Krüger, Sprecher der Ermittlungsbehörde, der Deutschen Presse-Agentur.
Diese Masse an Eingaben sei für die Staatsanwaltschaft seines Wissens ein neues Phänomen. Sie stammen demnach nicht nur aus Mecklenburg-Vorpommern, landen aber wegen der Zuständigkeit trotzdem in Schwerin.
Es handle sich bei den Vorgängen nicht nur um Anzeigen, sondern teils auch nur um Hinweise. Menschen hätten etwa ihre Hilfe angeboten und das gleich an viele Stellen geschickt. "Ich kann auch mit Walen reden", habe etwa jemand geschrieben. Es seien "aberwitzige" Dinge dabei, sagte Krüger.
Backhaus angezeigt - mit gegenteiligen Vorwürfen
Die vorliegenden Anzeigen gingen in unterschiedliche Richtungen. Aus der Zeit, als man sich zeitweise dafür entschieden hatte, den Wal weitgehend in Ruhe zu lassen, stammten etwa Vorwürfe der unterlassenen Hilfeleistung. Später gingen laut Krüger Anzeigen mit Verweis auf das Tierschutzgesetz ein, die sich gegen die Transportmaßnahmen richteten.
Anzeigen richteten sich gegen verschiedenste Menschen, etwa gegen Beteiligte des Transports. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sei wegen allem Möglichen angezeigt worden - weil er nichts gemacht habe, weil er etwas unternommen habe. Unter anderem seien auch Mitarbeiter des Deutschen Meeresmuseum, das an der Bergung nicht beteiligt war, angezeigt worden.
Krüger habe den Eindruck, dass praktisch jeder und jede, der oder die auch dank der Medienberichterstattung mit dem Wal in Verbindung gebracht wurde, angezeigt wurde. Selbst Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die sich aus dem Fall des Wales heraushielt, habe es getroffen.
Vorgänge von anderswo nach Schwerin weitergeleitet
Die Zuständigkeit Schwerins liegt laut Krüger darin begründet, dass sich der Wal lange Zeit vor der Insel Poel befand. Für diesen Bereich sei das Amtsgericht Wismar und damit wiederum die Schweriner Staatsanwaltschaft zuständig.
Wenn jemand andernorts in Deutschland etwa online eine Anzeige stelle, werde diese in der Regel an die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet, erklärte Krüger. Die Polizei gebe den Vorgang weiter an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, die es dann nach Schwerin weiterleite.
Krüger konnte nicht sagen, wie viel gegebenenfalls noch auf die Schweriner zukommt. Auch inwiefern tatsächlich Anhaltspunkte für Ermittlungen vorliegen, sei unklar. Teils würden Vorgänge auch gegebenenfalls noch zusammengefasst. So oder so - sichten müsse die Behörden alle Eingänge.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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