
Tagelange Sommerhitze weit jenseits der 30-Grad-Marke - was könnte da verlockender sein, als eine Abkühlung im erfrischenden Wasser? Die Behörden warnen jedoch eindringlich davor, in Flüssen und aktiven Baggerseen zu schwimmen. Erst am vergangenen Wochenende hatten zwei tragische Badeunfälle bei Biblis, bei denen drei Männer ums Leben kamen, die Risiken verdeutlicht. Braucht es Badeverbote an Flüssen wie dem Rhein? Und was spricht dagegen?
Gefahren durch Strömung, Schifffahrt und Fäkalkeime an Flüssen
Gefährliche Strömungen, Schifffahrt, aber auch Verunreinigungen durch Fäkalkeime - aus einer ganzen Reihe von Gründen rät das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie "generell vom Baden in Flüssen ab", wie eine Sprecherin betonte. In größeren Flüssen wie dem Rhein könnten Badende von der Strömung rasch abgetrieben werden, das werde oft unterschätzt. Hinzu komme: "Sowohl kommunale als auch industrielle Kläranlagen leiten ihr Wasser in die Fließgewässer ein. Das ist zwar gereinigt und deutlich sauberer als früher - aber dennoch nicht keimfrei."
Der Anteil solcher gereinigter Abwässer sei während der im Sommer nicht unüblichen Niedrigwasser deutlich höher. Hinzu komme: Bei starkem Regen fließe bei Städten und Dörfern häufig Oberflächenwasser und häusliches Abwasser direkt in die Fließgewässer, da die Kläranlagen die hohen Wassermengen nicht aufnehmen können. Auch dabei gelangten Verschmutzungen durch Fäkalbakterien in die Flüsse. Bei Badeseen hingegen werde die Wasserqualität regelmäßig beprobt - sie böten "beste Voraussetzungen für unbeschwerten und sicheren Badespaß", so die Sprecherin.
Aktive Baggerseen "lebensgefährlich"
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hatte erst Ende Mai eindringlich vor den Risiken beim Schwimmen in Flüssen, Stau- und Baggerseen gewarnt. Die Behörde erklärte, gebadet werden sollte in Freibädern oder ausgewiesenen Badeseen - keinesfalls jedoch etwa in aktiven Baggerseen, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt werde; dies sei lebensgefährlich und daher "strengstens verboten". In stillgelegten Baggerseen könnten Kaltwasser-Strömungen lebensgefährliche Kreislaufprobleme oder Krämpfe auslösen.
"Man kann den Rhein ja nicht einzäunen"
Dass sich manche Menschen in den Sommermonaten über alle Empfehlungen hinwegsetzen, hatte etwa das südhessische Riedstadt bis vor einigen Jahren erlebt. Dort hatten an manchen Tagen Hunderte Menschen an einem aktiven Baggersee, an dem bis heute Auskiesungen laufen, eine Erfrischung im kühlen Nass gesucht. Mittlerweile seien die früher verlockenden Sandstrände verschwunden, es gebe wenig einladende Steilhänge und ein privater Sicherheitsdienst sorge dafür, dass niemand mehr verbotenerweise dort badet, sagte der Bürgermeister von Riedstadt, Marcus Kretschmann (CDU).
Dass das Schwimmen im Rhein lebensgefährlich sein kann, liegt für ihn auf der Hand. Sinnvoller als Badeverbote, wie sie etwa mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen erlassen hatten, findet Kretschmann Aufklärung. Wer Verbote erlasse, müsse diese auch kontrollieren können, sagt der Bürgermeister. "Man kann den Rhein ja nicht einzäunen."
Wie ist die rechtliche Lage?
Das für den Oberrhein und damit auch für den Rhein bei Biblis zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt erklärt, dass es nur dort das Baden und Schwimmen einschränken beziehungsweise verbieten dürfe, wo es zu einer Gefahr für die Sicherheit und den Fahrbetrieb des Schiffsverkehrs kommen kann. Generell sei das Baden am Rhein, wie auch an anderen Flüssen, durch den sogenannten Gemeingebrauch in den jeweiligen Landeswassergesetzen erlaubt, es sei denn, es werde ausdrücklich von der Wasserrechtsbehörde etwa aufgrund der Wasserqualität verboten.
"Selbst Badeverbote halten manche Personen nicht ab"
Ein ausdrückliches Badeverbot bestehe deshalb auch an den beiden Stellen nicht, an denen die später tödlich verunglückten Männer Medienberichten zufolge bei Biblis in den Rhein gestiegen seien, erklärte der Fachbereichsleiter Schifffahrt, Marc Hannig. An der Rampe, an der die beiden Nichtschwimmer den Fluss betreten haben sollen, gebe es Warnschilder der Gemeinde. "Selbst Badeverbote, wie sie im Bereich Mannheim ausgesprochen sind, halten manche Personen nicht davon ab, in den Rhein baden zu gehen", betonte er.
Wann ist Baden in Flüssen ausdrücklich verboten?
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) rät aufgrund der Gefahren generell an allen Bundeswasserstraßen vom Baden und Schwimmen ab. Ausdrücklich verboten ist das Baden in Flüssen laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung
im Bereich von 100 Metern ober- oder unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liege-, Umschlag- und Anlegestellen der Güter-, Fahrgast- und Fährschifffahrt
im Schleusenbereich (einschließlich der Schleusenvorhäfen)
im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten
in den durch entsprechende Verbotszeichen gekennzeichneten Bereichen
bei jeglicher Behinderung der Schifffahrt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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