
Ein Draht, kaum zu sehen, etwa auf Brusthöhe gespannt – und ein Mann, der offenbar gehofft hat, dass Mountainbiker auf dieser Strecke nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Dieser Verdacht steht in den kommenden Wochen im Raum, wenn vor dem Landgericht Heilbronn gegen einen etwa 60-jährigen Jagdpächter verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Der Fall ist extrem – aber ein Einzelfall ist er nicht.
Der angeklagte Mann soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben, eine bei Mountainbikern beliebte illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen (Landkreis Heilbronn). Die ersten Drähte rissen beim Durchfahren – ohne dass jemand verletzt wurde. Dann spannte der Mann ein stabileres Seil, auf 1,20 Meter Höhe, kaum zu sehen.
Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist durch den weiteren Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jagdpächter außer Vollzug gesetzt – er ist auf freiem Fuß.
Ein Gesetz als Zündstoff
Die Wut des Mannes könnte mit der sogenannten Zwei-Meter-Regel zu tun haben. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in Deutschland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite gesetzlich verbietet – verankert ist das seit 1995 im Landeswaldgesetz und auch die neue grün-schwarze Landesregierung will daran nicht rütteln.
Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Graus. Viele weichen deshalb aus – und fahren illegal wie auf dem "Dachstrail". Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und ihrer Meinung nach andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.
Fallen, Nägel, Drähte – kein Einzelfall
"In Einzelfällen hören wir von Nägeln in Wurzeln oder Reißbrettern, auch von Schnüren", sagt Heiko Mittelstädt vom Deutschen Interessenverband Mountainbike (DIMB), der die Trails in Baden-Württemberg gut kennt. Er sieht aber einen starken Rückgang solcher Sabotageakte: "Das passiert kaum noch, weil Mountainbiken zur Freizeitgestaltung gehört und akzeptiert wird." Vom Heilbronner Prozess erhofft er sich vor allem Signalwirkung. "Es muss klar sein, dass das kein Kavaliersdelikt ist."
Ganz aus der Welt ist diese Form der Selbstjustiz allerdings nicht. Vor knapp einem Jahr legten Unbekannte große Steine auf einer Mountainbike-Strecke in Eberbach ab – ein Biker konnte noch rechtzeitig bremsen. In Schriesheim (beides Rhein-Neckar-Kreis) spannten Unbekannte ein Drahtseil auf Kniehöhe über einen Waldweg, das zuvor als Absturzsicherung an einer Steinbruchkante gedient hatte. Und in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) schlug ein Unbekannter Nägel in Baumwurzeln entlang des Wolfschluchttrails.
Überführt und verurteilt wurden bislang die wenigsten. Eine Ausnahme: Im Frühjahr 2018 wurde ein damals 22-Jähriger in der Oberpfalz wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er ein Nylonseil über einen Weg gespannt hatte, um Radfahrer zu Fall zu bringen. Ein damals 54 Jahre alter Radler fuhr ungebremst gegen das Seil, stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Das Gericht bezeichnete die Tat als kaum vorstellbar sinnlos. Der Heilbronner Fall liegt eine Stufe höher – die Anklage lautet auf versuchten Mord.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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